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Beschreibung:
Die Hauptversammlung (= Aktionärsversammlung) ist das oberste beschlussfassende Gremium einer Aktiengesellschaft. Ihr obliegt die Wahl des Aufsichtsrat, sowie Entscheidungen über die Gewinnverwendung und verschiedener Kapitalmaßnahmen. Ebenso werden Vorstand und Aufsichtsrat von der HV entlastet. Die meisten Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Ausnahmen davon sind z. B. Satzungsänderungen oder die Auflösung der Aktiengesellschaft, bei denen 75 % der abgegebenen Stimmen nötig sind.
Stimmrecht hat jeder Stammaktionär entsprechend der Anzahl der Aktien, die er besitzt.
 

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